15.05.2024

Extremismus an Hochschulen: CSU-Fraktion für einheitliche Rechtsgrundlage bei Sanktionsmöglichkeiten

Weltweit versuchen antisemitische Aktivisten, Universitäten zu besetzen und verbreiten dabei judenfeindliche Hetze. Auch in Bayern nimmt die gesellschaftliche Polarisierung zu. Viele bayerische Hochschulen sehen in ihren Immatrikulationssatzungen Möglichkeiten vor, die über Hausverbote hinausgehen und eine Exmatrikulation als letzte Ordnungsmaßnahme vorsehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Hochschulort zu Hochschulort. Angesichts sich zuspitzender gesellschaftlicher Extreme setzt sich die CSU-Fraktion für eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Hochschulen im Freistaat ein. So soll aufkeimender Antisemitismus, Rassismus und Extremismus im Keim erstickt werden und die Freiheit von Studium, Lehre und Forschung oberste Priorität bleiben.



Der stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Winfried Bausback äußert sich wie folgt:
„Es muss künftig für alle bayerischen Hochschulen möglich sein, angemessen und schnell auf Angriffe auf den wissenschaftlichen Diskurs durch beispielsweise massive Einschüchterung oder Gewalt gegen einzelne Studentengruppen reagieren zu können. Dies muss in Zukunft auch ohne eine endgültige strafrechtliche Verurteilung möglich sein. Es geht nicht darum eine Diskussion und einzelne Meinungen zu beschränken. Es geht darum, die Hochschulen als Raum freien Diskurses zu schützen und ihren Mitgliedern – Studenten, Dozenten und Professoren – die Freiheit von Studium, Lehre und Forschung zu sichern – in einer angstfreien Umgebung.“

Robert Brannekämper, wissenschaftspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion sagt:
„Es ist mit der Freiheit von Wissenschaft und den Grundrechten der Mitglieder einer Hochschule nicht vereinbar, wenn für Einzelne Anlass zur Angst vor antisemitischer oder extremistischer Gewalt seitens von Kommilitonen oder anderen Mitgliedern der Hochschule besteht. Wir wollen mit unserem Vorstoß den Hochschulen in der Verfolgung antisemitischer, extremistischer und rassistischer Gewalt zusätzliche rechtssichere Instrumente an die Hand geben.“

Dazu Dr. Stephan Oetzinger, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst:
„In Bayern gilt: Null Toleranz für Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Universitäten und Hochschulen sind Räume des freien Diskurses. Gewalt gegen Kommilitoninnen und Kommilitonen aus antisemitischen, rassistischen und extremistischen Motiven ist damit nicht vereinbar. Auch die Besetzung von Hörsälen und die Beschädigung von Einrichtungen richten sich auf die Verhinderung und nicht die Bewahrung eines freien Austausches.“