Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was sich 2012 ändert

Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Neue Regeln bei der
Lebensmittelkennzeichnung, Verbesserungen beim Tierschutz, Umstellungen
in der Agrarförderung, höhere Standards zum Schutz der Fischbestände,
stärkere Kontrolle von Anlageberatern, mehr Rechte für Stromkunden und ein
besserer Schutz von Telefonkunden und Internetnutzern. Folgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen 2012.

Neues EU-Bio-Logo
Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab 1. Juli 2012 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus dem Ende einer Übergangregelung, nach der Hersteller von Bio-Produkten ihr noch
vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen. Das EU-Bio-Logo ändert jedoch
nichts an der Nutzung des erfolgreich etablierten deutschen Bio-Siegels. Das Bio-Siegel
kann weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo, verwendet werden. Das
Bio-Siegel ist nach wie vor ein wichtiges Instrument für die positive Entwicklung des Bio-
Marktes. Vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den
ökologischen Landbau hergestellt werden, müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Juli
2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.

Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien
Am 1. Januar 2012 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft.
Ziel ist, den Einsatz erneuerbarer Energien im Strombereich weiterhin zu steigern, die
Vergütungsstrukturen des bisherigen EEG 2009 an die aktuellen Entwicklungen anzupassen
und effektive Technologien stärker zu fördern. Änderungen im Bereich Bioenergie betreffen
vor allem die Biogasanlagenbetreiber. Die neue Vergütungsstruktur gilt für alle Neuanlagen
ab 2012, für Bestandsanlagen gelten die Regelungen des EEG 2009. Im Bereich Bioenergie
werden insbesondere Anreize für die verstärkte und sinnvolle Verwendung von Abfall- und
Nebenprodukten in Biogasanlagen geschaffen und Alternativen zu den bisher bevorzugten
Gärsubstraten wie Mais künftig zusätzlich gefördert. Eine Begrenzung von Mais und
Getreidekorn im Gärsubstrat soll unerwünschte Nebenwirkungen auf Fruchtfolge,
Bodenmarkt und Landschaftsbild begrenzen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung
einer Sondervergütungsklasse für kleine standortangepasste 75 kW Biogasanlagen, die
vornehmlich Gülle einsetzen.

Eier aus konventioneller Käfighaltung sind EU-weit verboten
Ab 1. Januar 2012 wird es in der EU nicht mehr erlaubt sein, Eier aus konventionellen
Käfighaltungen zu vermarkten. Deutschland hatte die Batterie-Käfighaltung bereits zwei
Jahre früher abgeschafft als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre – zum Stichtag 1.
Januar müssen alle EU-Staaten nachziehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die
Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Zu dem
europaweiten Verbot gehört, dass Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen
gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden
dürfen, auch nicht in verarbeiteten Lebensmitteln. Das Verbot, Legehennen in
konventionellen Käfigen zu halten, ist aus Sicht der Bundesregierung ein großer Fortschritt
für den Tierschutz in ganz Europa. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen den Ausstieg aus der
konventionellen Legehennenhaltung fristgerecht bis Ende 2011 vollziehen. Eine
konsequente Umsetzung des geltenden Rechts muss in ganz Europa gewährleistet werden - notfalls durch Strafzahlungen an jene Mitgliedsstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten.

Zahlreiche Verbesserungen beim Tierschutz
2012 stehen konkrete Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland an. So soll das
nationale Tierschutzrecht geändert werden. Darin sind wesentliche Verbesserungen in
unterschiedlichen Bereichen der Nutztierhaltung vorgesehen. Dazu gehört der Ausstieg aus
der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz
zur Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand soll gestrichen werden. Das
Qualzuchtverbot wird neu formuliert: Das BMELV plant ein Ausstellungsverbot für Tiere mit
Qualzuchtmerkmalen gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren
zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht
genommen werden und müssen Kontrollsysteme etablieren. Verbessert wird im
Tierschutzgesetz zudem der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise
erstmals gesonderte Regelungen für Primaten geben: Zentraler Bestandteil ist ein
grundsätzliches Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Besondere
Regelungen für mehr Tierschutz werden speziell in Bezug auf die Durchführung von
Tierversuchen eingeführt. EU-weit wird auf diese Weise ein einheitlicher Standard zum
Schutz der Versuchstiere auf hohem Niveau eingeführt. Über diese Maßnahmen hinaus prüft
das Bundeslandwirtschaftsministerium ein vom Bundesrat gefordertes Verbot von
bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben im Tierschutzgesetz sofern andere Maßnahmen
wie das von den Ländern initiierte Zirkustierregister nicht greifen sollten.
Der Tierschutz soll zudem für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden: Auf
europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Einführung
eines europäischen Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel. Damit sollen die
Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung deutlich höhere als die
gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden sind.

Stärkere Kontrolle von Anlageberatern
Ab 1. November 2012 kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
Anlageberater, registriert dazu die Mitarbeiter der Banken und Sparkassen und sanktioniert
Verstöße gegen die Vorschriften zur anlegergerechten Beratung bis hin zu
Beschäftigungsverboten. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, dass Verbraucher besser
vor Falschberatungen über Wertpapiere, Investmentfonds und Vermögensanlagen geschützt
werden.

Schnellerer Wechsel des Versorgers
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass ein Wechsel des Strom und Gasanbieters ab 1. April 2012 innerhalb von drei Wochen möglich ist, wobei diese Frist
dann beginnt, wenn der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Der
Energielieferant muss gegebenenfalls beweisen, dass er die Nichteinhaltung der Drei-
Wochen-Wechselfrist nicht zu vertreten hat. Der neue Liefervertrag und damit die
Versorgung des Kunden kann dann an jedem beliebigen Werktag beginnen. Damit wird der
Lieferantenwechsel für die Verbraucher einfacher und schneller.

Bessere Informationen für Stromkunden
Ab 1. Februar 2012 sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG verpflichtet, die
Verbraucher in einfacher und verständlicher Weise über ihre Rechte zu informieren. Somit
müssen Rechnungen und Verträgen umfassendere Informationen, wie zum Beispiel
Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin
und die Kündigungsfrist sowie den ermittelten Verbrauch enthalten. Ferner müssen sowohl
Anschrift und Kontaktdaten der 2011 neu eingerichteten „Schlichtungsstelle Energie“ als
auch ein Hinweis auf den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt
werden. Zudem gewährleistet das novellierte EnWG dem Verbraucher spätestens sechs
Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums einen Anspruch auf eine Rechnung.
Beschwerden von Verbrauchern müssen durch die Energieunternehmen und
Messstellenbetreiber innerhalb von vier Wochen beantwortet werden.

Bekämpfung von Kostenfallen im Internet
Die Bundesregierung hat im August 2011 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von
Internetkostenfallen beschlossen. Danach werden Unternehmer künftig verpflichtet,
Verbraucher unmittelbar vor Abgabe ihrer Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr
über den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag kommt
zukünftig nur zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer
Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese
unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen (sogenannte „Button-Lösung“).


Einen kompletten Überblick über die Änderungen 2012 erhalten sie hier.

 

 

- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz