Die Woche im Parlament 26.03. - 30.03.2012
- Wir beginnen am Donnerstag mit der ersten Lesung eines ganzen Gesetzespakets zur Schaffung einer Stabilitätsunion. Dazu gehören das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, das Gesetz zur Finanzierung der deutschen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz), das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes sowie das Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung von Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Außerdem geht es in 1. Lesung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes und des Finanzmarktstabilsierungsfondsgesetzes um die Anpassung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages.
- Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CDU und FDP Wachstumspotenziale der Digitalen Wirtschaft ausschöpfen – Den Innovationsstandort Deutschland stärken heben wir die positiven Beiträge von Internet und digitaler Wirtschaft zu Innovation, Wachstum und Beschäftigung hervor. Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, den Digitalisierungsprozess weiter zu befördern und zu ordnen, damit die faszinierenden Möglichkeiten des Internets am Standort Deutschland voll erschlossen werden können.
- Die Eckwerte eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression bleiben nach Abschluss der Bundestagsberatungen unverändert: Der Grundfreibetrag wird in zwei Stufen um insgesamt 350 € angehoben, und zwar zum 1. Januar 2013 auf 8.130 € und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 €. Das sind insgesamt 350 € mehr Steuerfreiheit. Überdies wird der Tarifverlauf im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß angepasst. Die jährlichen Steuermindereinnahmen werden sich auf rund 6 Mrd. € belaufen.
- Die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien bringt nach intensiven Beratungen die erforderliche Anpassung bei der Photovoltaik-Förderung. Um den unkontrollierten Zubau mit seinen Kosten- und Netzrisiken einzudämmen, haben wir uns für eine dreistufige Rückführung der Vergütung für Neuanlagen entschieden: Zum 1. April 2012 erfolgt eine Einmalabsenkung, danach geringfügige monatliche Absenkungen sowie ggfs. jährliche außerplanmäßige Absenkungen über einen verstärkten sog. „atmenden Deckel“. Für große Anlagen ab 10 MW erfolgt keine Vergütung aus dem EEG. Bei Anlagen von 1 bis 10 MW begrenzen wir die Vergütung auf 80 Prozent des erzeugten Stroms und fördern so den Schritt in den Markt.
- Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP Europäische Finanzaufsicht stärken und effizient ausgestalten fordern wir die Bundesregierung auf, im Zuge des noch nicht abgeschlossenen Aufbaus des neuen Europäischen Finanzaufsichtssystems sicherzustellen, dass die Vielfalt im europäischen Finanzmarkt und insbesondere mittelständische Strukturen angemessen berücksichtigt werden. Kleine und ausschließlich regional aktive Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken dürfen nicht überreguliert beziehungsweise durch Meldepflichten an die Aufsicht unverhältnismäßig belastet werden.
- In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) und setzen damit eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Künftig machen sich Journalisten nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Darüber hinaus wird der Schutz von Journalisten vor Beschlagnahme verstärkt, die künftig nur noch bei einem dringenden Verdacht möglich ist.
- Mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF) wird die beschlossene Quotenerhöhung und -umverteilung gebilligt, mit der die regulären Finanzmittel des IWF gestärkt und die relativen Kapitalanteile und damit Mitspracherechte aufstrebender Länder erhöht werden sollen. Auch wird das bisherige Recht der fünf größten Anteileigner, ihren Exekutivdirektor ernennen zu können statt ihn zur Wahl stellen zu müssen, aufgehoben.
- Mit der zweiten und dritten Lesung eines Gesetzes zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wollen wir es ermöglichen, dass die EBWE auch in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres (Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien, die palästinensischen Gebiete) tätig werden darf. Das geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Veränderungen, die sich in Nordafrika und im Nahen Osten derzeit vollziehen. Der Gesetzentwurf dient der Ratifizierung der entsprechenden Änderung des EBWE-Übereinkommens.
- Mit der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden – Körperschaft des öffentlichen Rechts -, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008 erhöhen wir die Unterstützung des Bundes auf 10 Mio. Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2012.
- Die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ermöglicht die Ablösung des zum 31.12.2010 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) aus dem Jahr 1985 durch einen Vertrag, der durch Anwendung des OECD-Musterabkommens modernen internationalen Standards besser entspricht als die bisherige Vereinbarung. Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen sowie Renten können damit auch im Quellstaat besteuert werden, wovon insbesondere türkische Gastarbeiter betroffen sind, die im Alter in die Türkei zurückkehren und dort ihre deutschen Rentenbezüge in Anspruch nehmen.
- In erster Lesung bringen wir den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen auf den Weg, mit dem eine neue Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht vor der Wahl für Parteien eingeführt wird, deren Wahlteilnahme durch den Bundeswahlausschuss abgelehnt wurde. Auch das Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl wird ergänzt, und zwar um den sogenannten subjektiven Rechtsschutz.













