Die Woche im Parlament 16.01. - 20.01.2012
• Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler wird eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung abgeben.
• In erster Lesung steht das Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmepakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz) zur Debatte an, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge wieder geöffnet werden soll. Wir reaktivieren damit ein Instrument, das uns in der Finanzmarktkrise ab 2008 wertvolle Hilfe geleistet hat und nun helfen soll, neu entstehende Ansteckungsgefahren im Bankensektor abzufangen. Dabei wird das „Zweckgesellschafts¬modell“ erweitert, so dass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon 2008 betragen der Garantierahmen 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung 70 Mrd. Euro zuzüglich zehn Mrd. Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist zudem die Stärkung des bankauf¬sichtlichen Instrumentariums zur Gefahrenabwehr. Auch werden einige Rahmenbedingungen präzisiert.
• Der Zweite Zwischenbericht der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ Medienkompetenz steht in dieser Woche zur Verabschiedung an. Der Zwischenbericht enthält die Bestandsaufnahme und die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Medienkompetenz“. Diese sprechen sich für einen mobilen Computer für jeden Schüler aus, um dieses Lerninstrument endlich im Unterricht fest zu verankern und die Erarbeitung neuer Bildungskonzepte und Lehrmethoden anzustoßen. Neben den klassischen Instrumenten der Medienkompetenzförderung sollen neue Wege beschritten werden. Dieses schließt auch neue Initiativen zur Verbesserung der elterlichen Medienbildung ein.
• Die Bundesregierung unterrichtet in dieser Woche über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2011, das die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) seit 2008 jährlich vorlegt. Die Experten loben die Mehrausgaben für Bildung und Forschung, die Hightech-Strategie 2020, die Anstrengungen im Bereich der Elektromobilität, den Aufbau des Deutschlandstipendiums und die gezielte Förderung von innovativen Strukturen im Wissenschaftssystem etwa durch die Exzellenzinitiative. Kritik konzentriert sich auf die Bildungspolitik und damit stark auf den Verantwortungsbereich der Länder: Im Fokus stehen hier die zu hohe Zahl von Risikoschülern, die Entscheidung der Kulturministerkonferenz, die PISA-Länderauswertung nicht mehr durchzuführen, die zu starke soziale Selektivität bei Studienanfängern, die unzureichende Entwicklung in MINT-Studienfächern und die mangelnde Auslandsmobilität von Studierenden innerhalb der Bachelor-Phase.
• In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschieden. Mit der Änderung des Düngegesetzes wird die rechtliche Grundlage für die grundsätzliche Verkehrsfähigkeit von Düngemitteln aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland geschaffen. Zur Wahrung des bestehenden Schutzniveaus müssen auch Düngemittel aus anderen Mitgliedstaaten den Anforderungen zum Schutz vor Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder den Naturhaushalt genügen. Das Saatgutverkehrsgesetz wird mit der Gesetzesänderung gemäß der EU-Vorgaben präzisiert. Die maßgeblichen EU-Richtlinien für das Inverkehrbringen von Saatgut, von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzen- und Gemüsearten sowie von Erhaltungssaatgutmischungen sehen unter anderem Vorgaben zur regionalen Herkunft des Saatgutes, zu Saatgutmengen und spezielle Aufzeich¬nungspflichten für Saatguterzeuger vor. Mit der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden Strafbewehrungen in Wortlaut und Gewichtig¬keit angepasst.
• In erster Lesung beraten wir das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften, das die Liberalisierung des Fernbusverkehrs und die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes und anderer Gesetze zur öffentlichen Finanzierung von Verkehrsleistungen an den europäischen Rechtsrahmen zum Gegenstand hat. Ein weiteres Ziel ist die Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Regelungsbedarf besteht insbesondere in den Fällen, in denen sich mehrere Antragsteller um die Genehmigung für denselben Verkehr bewerben („Genehmigungswettbewerb“).
• Um das Sicherheitsniveau aller Verkehrsteilnehmer weiter zu steigern, wurden in den vergangenen zwei Jahren bereits erfolgreiche Maßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit ergriffen. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, den Einsatz von sogenannten „Alkolocks“ (elektronische atemalkoholsensitive Wegfahrsperren) bei alkoholauffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern zu prüfen, das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen insbesondere bei Kindern zu fördern und die Verkehrssicherheit vor allem auf Landstraßen zu erhöhen. Außerdem muss zur Vorbeugung von Unfallgefahren der Einsatz von Rüttelstreifen auf Autobahnen intensiviert werden. Auch sollen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Fahranfängervorbereitung und -ausbildung geprüft werden. Ziel ist es, nicht nur die Zahl der Verkehrstoten, sondern auch die der Schwerst- und Schwerverletzten zu senken.
• Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Altersbilder positiv fortentwickeln – Potenziale des Alters nutzen erläutert anlässlich des Sechsten Altenberichts der Bundesregierung sowie zum Auftakt des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 die Bedeutung von Altersbildern und verknüpft diese mit aktuellen seniorenpolitischen Forderungen.
• Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen bekräftigen wir aus Anlass der diesjährigen Grünen Woche die Ablehnung eines Patentrechts auf landwirtschaftliche Nutztiere und –pflanzen und fordern die Bundesregierung auf, mögliche verbleibende Lücken, die sich auf Grundlage der aktuellen Rechtslage ergeben, zu schließen. Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, sich für eine Klarstellung in der EU-Biopatentrichtlinie und den weiteren maßgeblichen Rechtsgrundlagen mit dem Ziel einzusetzen, dass auf konventionelle Züchtungsverfahren sowie mit deren Hilfe gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte keine Patente erteilt werden. Daneben soll geprüft werden, ob die genannte Klarstellung schon jetzt abweichend von den europäischen Vorgaben im deutschen Patentgesetz erfolgen kann. Zudem soll ein staatliches Biopatent-Monitoring mit entsprechenden Berichtspflichten aufgebaut werden.














