Der Weg für das neue Verbraucherinformationsgesetz ist frei
Der Bundesrat hat die Gesetzesnovelle von Ministerin Aigner gebilligt. „Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie werden in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin. So können Verbraucher durch die Novelle des Gesetzes künftig nicht nur Informationen erhalten über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch zu anderen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Haushaltsgeräten, Möbeln und Heimwerkerartikeln. Durch die neue verbraucherfreundliche Gebührenregelung sind sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis.
„Das neue Verbraucherinformationsgesetz ist ein Instrument für die Bürger, um bei konkreten Anliegen eine konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten“, sagte Aigner. So können die Verbraucher bei Behörden künftig noch leichter erfahren, wenn beispielsweise ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden. „Ich möchte die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, die verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen“, so Aigner. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld zahlreiche Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren Anwendungserfahrung eingeflossen.
Die wichtigsten Neuerungen im
Überblick
Anwendungsbereich
des VIG ausgeweitet
Mit Hilfe des novellierten Verbraucherinformationsgesetzes können
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur - wie bisher - Informationen über
Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren,
Reinigungsmittel) sowie Wein erhalten, sondern in Zukunft auch über technische
Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes. Darunter fallen
zum Beispiel Informationen über Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.
Noch schnellere
und umfassendere Auskunft
Die Bürger können mit dem neuen VIG noch schneller, noch umfassender und noch
günstiger informiert werden als bisher. Die Anhörungsverfahren bei der
Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und die Regelungen über
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gestrafft und noch effizienter
ausgestaltet. Während bisher verbindlich eine Frist zur schriftlichen Anhörung
von einem Monat galt, können Anhörungen zukünftig auch kurzfristig und mündlich
erfolgen. Bei Rechtsverstößen und in anderen besonders dringlichen Fällen kann
von den zuständigen Behörden sogar ganz von einer Anhörung abgesehen werden. Künftig
gibt es einen formlosen Informationsanspruch - auch eine Antragstellung durch Email
oder Telefon ist möglich. Künftig müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der
Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen
oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt unabhängig davon,
ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht.Bei Rechtsverstößen wird
zusätzlich klargestellt, dass die komplette Lieferkette offengelegt werden
muss. Generell gilt ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn
das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt.
Klargestellt ist aber jetzt auch im Gesetz: Rezepturen und sonstiges exklusives
technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben weiterhin geschützt.
Einfache Anfragen bundesweit
kostenfrei
Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von
fünf bis 25 Euro sowie bei Auskünften, die einen erheblichen Mehraufwand
beinhalteten, Gebühren von 30 bis 250 Euro erhoben werden. Auskünfte über
Rechtsverstöße waren kostenfrei. Künftig werden einfachere Anfragen mit einem
Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu
Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit
einheitlich kostenfrei beantwortet. Über diese Freigrenzen hinaus gilt das Prinzip
der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine
Auskunft zum Beispiel für Medien hat, muss lediglich der tatsächlich
entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden. Ermäßigungen bei Anfragen
im öffentlichen Interesse sind grundsätzlich möglich. Kein Verbraucher muss
daher aus Angst vor Kosten auf die Stellung einer Anfrage verzichten. Bei
Überschreitung dieser Beträge ist vorab ein Kostenvoranschlag zu erstellen.
Aktive
Veröffentlichung von Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen
Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die
Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch
Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße -
zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen in
Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu
erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind
grundsätzlich vorher anzuhören. Ausnahmen sind bei Gefahr im Verzug gestattet. Bei
Verstößen gegen zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten
Daten müssen abgesichert sein und auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von
akkreditierten Laboratorien basieren. Mit dem Gesetz wurden die notwendigen
Konsequenzen aus vergangenen Lebensmittelskandalen gezogen. So ist mit dem
neuen VIG auch ein wichtiges Vorhaben des Aktionsplans der Bundesregierung
"Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" umgesetzt. Der
Aktionsplan war in Folge der Dioxin-Verunreinigungen im vergangenen Jahr für
einen besseren Verbraucherschutz im Futtermittelbereich entwickelt worden.
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz














