Die Woche im Parlament 06.02. - 10.02.2012

  • Die Bundesregierung stellt in dieser Woche das Rahmenprogramm „For­schung für die zivile Sicherheit (2012 – 2017) vor. Dieses hat zum Ziel, die Sicherheit der Menschen sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und dabei eine verantwortungsvolle Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu halten. Es schließt sich an das erste nationale Sicherheitsforschungsprogramm von 2007 an und ist wichtiger Teil der „Hightech-Strategie 2020 für Deutsch­land“. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Forschung für die zivile Sicherheit begrüßen wir die geplanten Schwerpunkte für die anstehende zweite Programmphase des nationalen Sicherheitsforschungsprogramms und fordern die Bundesregierung auf, das deutsche Engagement im Bereich der europäischen und der internationalen Sicherheitsforschung weiter auszubauen sowie bei der Auswahl der Projekte darauf zu achten, dass die Endnutzer noch stärker als bisher als Projektpartner unmittelbar beteiligt sind und die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen weiter ausgebaut wird.
  • Bundesaußenminister Westerwelle wird das ressortübergreifende Konzept der Bundesregierung Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung teilen vorstellen. Dieses ist gerichtet auf die strate­gische Aus­richtung der deutschen Außenpolitik angesichts der fortschreitenden Globalisie­rung und setzt den Rahmen für die Beziehungen mit Ländern, mit denen Deutschland nicht schon im Rahmen der Europäischen Union, der G-8 oder der Nordatlantischen Allianz zusammenarbeitet.
  • Wir debattieren in dieser Woche das Arbeitsprogramm der Europäischen Union für das Jahr 2012, das unter dem Vorzeichen der Euroschuldenkrise sowie der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abkühlung in einer Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht. Die Vorhabenplanung ist ent­sprechend darauf ausgerichtet, eine Balance zwischen der Stabilisierung öffent­licher Haushalte und der Wiederherstellung von Wettbewerbsfähigkeit zu finden. Die politischen Handlungsfelder erstrecken sich von der Reform der Finanz­märkte über die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020, die Modernisierung des Schengen-Systems bis hin zur Vollendung des Binnenmarktes.
  • In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Neuordnung der landwirt­schaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) zur Verabschiedung an. Mit der Neuordnung der Organisationsstruktur wird die Auf­gabenerledigung durch umfassende Bündelung bei einem Träger effizienter gestaltet. Es wird in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) ein Bundesträger mit Hauptverwaltung und Geschäftsstellen als Selbstverwaltungs­körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet, der für die gesamte LSV (Alters­sicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) zuständig sein wird. In diese Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau werden die bisherigen regionalen Träger, die Träger für den Gartenbau und der Spitzen­verband der LSV eingegliedert. Auch die Selbstverwaltung wird neu organisiert. Für die einzelnen Zweige der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wird eine Obergrenze bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten festgelegt.
  • Wir debattieren in dieser Woche drei Verordnungsvorschläge der Europäischen Union, die das sogenannte EU-Flughafenpaket bilden: den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Boden­abfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67EG; den Vorschlag über gemeinsame Regeln für die Zuwei­sung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Europäischen Union und den Vorschlag für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. In drei Entschließungsanträgen fordern wir eine Reihe von konkreten Verbesserungen der Vorschläge ein.
  • In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Durchführung der Inter­nationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze zur Verabschiedung an. Dieses enthält Regelungen zur inländischen Umsetzung des seit Juni 2007 geltenden völkerrechtlichen Vertrages "Internationale Gesundheitsvorschriften (2005)“. Der Vertrag regelt den Gesundheitsschutz im internationalen Reise- und Handelsverkehr. Darüber hinaus sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes aufgrund von Erfahrungen aus der EHEC-Epidemie vorgesehen. Dazu gehört insbesondere die Beschleunigung des Meldewesens durch schnellere Übermittlung von Meldedaten an das Robert-Koch-Institut sowie die Durchführung einer Studie, um das Meldewesen auf eine durchgehende informationstechnologische Basis zu stellen. Weitere punktuelle Änderungen betreffen etwa die Intensivierung der Röteln-Überwachung, die Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern und Lebensmittel­überwachungsbehörden sowie Flexibilisierungen für den Pandemiefall.
  • Der in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz­entwurf zu dem Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) schafft die Voraussetzungen für das völkerrechtliche Inkrafttreten des Abkommens und stellt damit die Ver­einbarung über die Ansiedlung der Behörde in Frankfurt am Main und ihre Rechte und Befugnisse auch mit Blick auf ihr Personal auf eine gesicherte rechtliche Grundlage. EIOPA ist Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS).
  • Kinder- und Jugendreisen sind ein wichtiges Segment der deutschen Tourismus­wirtschaft mit einem Jahresumsatz von 12 Milliarden Euro, dennoch werden Kinder und Jugendliche oft als bedeutende Zielgruppe für den Touris­mus unterschätzt und nur ungenügend wahrgenommen. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Kinder- und Jugendtourismus unterstützen und weiter fördern fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine intensivere internationale Vermarktung von Angeboten für den Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland einzusetzen, vor allem durch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT). Auch sollen der internationale Jugendaustausch und Jugendbegegnungen sowie die Qualifizierung von im Kinder- und Jugendtourismus tätigen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern weiter gefördert werden.