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Meldung vom 15.06.2010

Aktuelles zur laufenden Sitzungswoche in Berlin

Einschätzungen zur politischen Lage in Deutschland aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
I. Die politische Lage in Deutschland

• Gedenkveranstaltung zum 17. Juni 1953. An diesem Donnerstag werden wir im Rahmen einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages zum Jahrestag des Volkaufstandes in der DDR an den Unrechtscharakter der SED-Diktatur, den Mut und die Freiheitssehnsucht der ostdeutschen Bevölkerung erinnern.
Der 17. Juni 1953 dokumentiert in besonderer Weise den Unrechtscharakter der SED-Diktatur, den die Linkspartei bis heute nicht anerkennt. Stattdessen wird die DDR von der Nachfolge-Partei der SED immer noch zu einem Sozialstaat verklärt, der – so heißt es im Entwurf ihres neuen Grund-satzprogramms – nicht nur „die Beseitigung von Arbeitslosigkeit und die wirt-schaftliche Eigenständigkeit der Frauen“, sondern auch „die weitgehende Überwindung von Armut, ein umfassendes soziales Sicherungssystem, ein hohes Maß an sozialer Chancengleichheit im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie in der Kultur“ sichergestellt haben soll. Angesichts des 17. Juni 1953 und der unzähligen Opfer der SED-Gewaltherrschaft ist diese Darstellung blanker Zynismus. Der Jahrestag des Volksaufstandes sollte allen Parteien in Erinnerung rufen, dass eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei nach wie vor keine Option sein kann.

• Entschädigung für SED-Opfer. In der letzten Legislaturperiode haben wir im Deutschen Bundestag durchgesetzt, dass Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR zum Opfer politischer Verfolgung wurden, eine Entschädigung erhalten. Der Staat würdigt seither den Widerstand ehemaliger politischer Häftlinge gegen die SED-Diktatur mit einer monatlichen Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro. Mit unserem neuen Koalitionspartner können wir nun das zugrundeliegende Gesetz weiterentwickeln. Insbesondere werden wir die Benachteiligung von Beziehern der SED-Opferpension mit Kindern beseitigen und die Berechnung der Mindesthaftdauer als Anspruchsvoraussetzung vereinheitlichen. Den Jahrestag des 17. Juni nehmen wir zum Anlass, das entsprechende Gesetz in dieser Sitzungswoche in erster Lesung zu beraten.

• Qualitätspakt für Lehre unterzeichnet. Wir wollen die Bundesrepublik zur Bil-dungsrepublik machen. Am vergangenen Donnerstag haben deshalb Bundes-kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder ein gemeinsa-mes Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen beschlossen. Mit diesem Programm wird der erfolgreiche Hochschulpakt um eine dritte Säule für mehr Qualität in der Lehre ergänzt und die Betreuung der Studierenden verbessert. Zur Verbesserung des Niveaus der akademischen Ausbildung wird die Bundesregierung bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro bereitstellen.
An dem Ziel, das wir gemeinsam mit den Bundesländern vor zwei Jahren auf dem Bildungsgipfel in Dresden vereinbart haben, halten wir fest: Bis zum Jahr 2015 wollen wir zehn Prozent unseres Bruttoinlandprodukts in Bildung und Forschung investieren. Obgleich der Bund an den normalen Bildungsausgaben nur einen Anteil von zehn Prozent trägt, haben wir den Ländern angeboten, 40 Prozent der zusätzlich erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 13 Milliarden dauerhaft zu finanzieren. Zur Ausgestaltung des in Dresden vereinbarten Ziels hat Bundesministerin Annette Schavan in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Vorschlägen unterbreitet: Mit der Erhöhung des BAföGs und einem Stipendiengesetz wollen wir dafür sorgen, dass niemand aus finanziellen Gründen am Studium gehindert und gute Leistung im Studium belohnt wird. Mit Bildungsketten und Bildungslotsen wollen wir uns darum kümmern, dass benachteiligte Kinder eine frühe und intensive Förderung erfahren und eine bessere Perspektive für ihre Zukunft erhalten. Wir erwarten nun von den Bundesländern, dass auch sie zu ihrem Wort stehen.

• Finanzmarktregulierung in Europa rasch voranbringen. Der Europäische Rat, der an diesem Donnerstag in Brüssel zusammenkommt, wird einen Standpunkt der Union für den G20-Gipfel in Toronto festlegen. Wir fordern die Staats- und Regierungschefs der EU auf, eine ehrgeizige Position zur Finanzmarktregulierung zu beschließen, die von der EU in Toronto vertreten werden soll.
Im Vorfeld des Europäischen Rates haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy den Präsidenten der Europäischen Kommission eindringlich gebeten, die Bemühungen der Kommission um die Einführung strengerer Kontrollen der Märkte für Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen und für Leerverkäufe zu beschleunigen. Dieser Vorstoß hat unsere volle Unterstützung. Leerverkaufspositionen bei Aktien und Anleihen, vor allem im Fall von Staatsanleihen, müssen rasch transparenter gemacht werden. Insbesondere sollten sich Initiativen der Kommission auch auf die Möglichkeit eines EU-weiten Verbots ungedeckter Leerverkäufe aller oder bestimmter Aktien und Staatsanleihen sowie aller oder bestimmter ungedeckter Kreditausfallsversi-cherungen erstrecken. Deutschland ist hier mit gutem Beispiel schon in den letzten Wochen vorangegangen.

• Deutschland ist an Israels Seite. Der Iran missachtet seit Jahren die Auflagen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Internationalen Atomener-gie-Organisation. Das Land schafft keine Transparenz über sein Atomprog-ramm. Die Resolution des Sicherheitsrats zum iranischen Atomprogramm ist eine klare und ausgewogene Antwort auf die anhaltende Weigerung des Iran, die Zweifel an der friedlichen Natur seines Atomprogramms auszuräumen. Dabei hatte die Staatengemeinschaft dem Iran über einen langen Zeitraum hinweg immer wieder die Möglichkeit gegeben, Klarheit zu schaffen.
Als Partner und als Freunde Israels haben wir Deutsche vor dem Hintergrund der Drohgebärden Ahmadinedschads in dieser Frage eine ganz besondere Verantwortung. Deshalb begrüßen wir die Resolution nachdrücklich. Sie ist ein deutliches Signal der internationalen Gemeinschaft, dass eine atomare Bewaffnung des Iran nicht akzeptabel ist. Die Resolution richtet sich nicht gegen die Menschen im Iran, sondern gegen die staatlichen Träger des Nuklearprogramms. Unser aller Ziel bleibt eine diplomatische Lösung. Die Tür für Zusammenarbeit und Transparenz ist weiter offen. Es ist jetzt an Iran, endlich seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und mit der Völkergemeinschaft zu kooperieren.




II. Die Woche im Parlament

• Mit einer Gedenkveranstaltung im Plenum anlässlich des Nationalen Ge-denktages „17. Juni 1953“ erinnern wir an den Volksaufstand in der DDR vor 57 Jahren.

• In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nation Interim Force in Lebanon (UNIFIL) beschließen. Das Bundestagsmandat soll bis zum 30. Juni 2011 ver-längert werden, wobei die personelle Obergrenze von 800 auf 300 Soldaten und Soldatinnen abgesenkt wird. Die deutsche Marine hilft als Teil des seit 2006 laufenden VN-Einsatzes, den Waffenschmuggel an die radikal-islamische Hisbollah zu verhindern. Künftig wird der Schwerpunkt der deutschen Beteiligung bei der Ausbildung und dem Fähigkeitenaufbau der libanesischen maritimen Streitkräfte liegen. Sowohl die libanesische als auch die israelische Regierung haben ausdrücklich um die Aufrechterhaltung des deutschen Engagements gebeten.

• Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) steht zur Beschlussfassung an. Das Bundestagsmandat soll bis zum 15. August 2011 verlängert werden. Die VN-Mission ist als stabilisierendes Element zur Wahrung der Sicherheit der Zivilbevölkerung im Sudan unverzichtbar. Die deutschen Kräfte leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages beträgt weiterhin 75 Soldatinnen und Soldaten, die im Schwerpunkt zur Wahrnehmung von Militärbeobachteraufgaben und in von UNMIS gebildeten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt sind.

• Ebenfalls wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) beschließen. Das Bundestagsmandats wird bis zum 15. August 2011 verlängert. Diese VN-Mission dient als stabilisierendes Element der Verbesserung der Sicherheits-lage in Darfur und begleitet die politischen Bemühungen um ein Ende der dortigen Krise. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages wird von 250 Soldatinnen und Soldaten auf 50 reduziert, weil der strategische Lufttransport nicht abgefragt wurde.

• Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Neuorganisation und Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen werden. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende dient der Anpassung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Danach arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zugelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen werden Jobcenter, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene.

• Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Wehr-rechtsänderungsgesetz 2010 wird die Entscheidung im Koalitionsvertrag um-gesetzt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das Wehrpflichtgesetz und mittelbar auf das Zivildienstgesetz aus. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten werden. Es werden weitere Folgeänderungen festgelegt, wie z.B. die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehrdienstes und damit auch des abschnittsweisen Zivildienstes, die Verkürzung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, die Änderung des Wehrsoldgesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung.

• In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz über die aufsichtsrechtli-chen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versi-cherungsunternehmen verabschieden, welches als Reaktion auf die Finanz-marktkrise internationale Prinzipien an angemessene und transparente Vergü-tungssysteme umsetzt. Es handelt sich um die vom Financial Stability Board im Jahre 2009 entwickelten und von den G-20 gebilligten Prinzipien für Standards für solide Vergütungspraktiken, die verhindern sollen, dass zukünftig Vergütungsstrukturen insbesondere im Bankbereich zur Übernahme von Risiken beitragen. Dazu werden im Kreditwesengesetz (KWG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die schon bestehenden gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Vorgaben für angemessene und transparente Vergütungssysteme erweitert. Gestärkt werden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

• Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Änderung des Bun-deswaldgesetzes dient der Anpassung einiger Fachregelungen an die aktuellen Anforderungen, z.B. werden sogenannte „Agroforstsysteme“ (Anbau von schnell wachsenden Holzarten zur Energieproduktion) wie schon Kurzumtriebs¬plantagen vom Waldbegriff ausgenommen. Außerdem sollen Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten entlastet werden, die sich aus der zunehmenden Nutzung des Waldes durch ein verändertes Freizeitverhalten ergeben.

• In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse zur Verabschiedung an, mit dem das Erfordernis der Nachhaltigkeitszertifizierung auf den 1. Januar 2011 verschoben wird, um kurzfristige Marktengpässe auf dem Markt für flüssige Biomasse zu verhindern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die zu seiner Ausführung erlassene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung schreiben vor, dass flüssige Biomasse (z.B. Rapsöl, Palmöl, Sojaöl) ab 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch dann nach dem EEG vergütet werden kann, wenn sie nachhaltig hergestellt worden ist. Die Nachhaltigkeit muss im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der hierfür vorausgesetzte Aufbau privatwirtschaftlich organisierter Zertifizierungsstrukturen mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bei Erlass der Verordnung erwartet.

• Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Sechsten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes wird Fehlentwicklungen in bestimmten Weinanbaugebieten in Bezug auf die Anwendbarkeit der geltenden Hektarertragsregelung entgegen gewirkt. Ursache für die Fehlentwicklungen sind neue Verfahren vor allem beim Auspressen der Trauben. Die neue Regelung soll bereits zur Ernte 2010 Anwendung finden.

• Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung anstehenden Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze stehen Fusionen von Berufs-genossenschaften, die im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der ge-setzlichen Unfallversicherung“ (UVMG) aus dem Jahr 2008 erfolgen müssen. Das UVMG sah bis zum 31.12.2009 die Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun vor. Da die Trägerzahl sich auf freiwilliger Basis bisher nur auf dreizehn verringert hat, soll der Gesetzgeber nun weitere Fusionen von Berufsgenossenschaften per Gesetz anordnen. Die Fusionen sollen bis zum 1. Januar 2011 erfolgen.

• Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Bun-desbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarif-abschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Wegen der derzeit anstehenden Haushaltseinsparungen wird die ursprünglich für 2011 wieder vorgesehene Zahlung des Weihnachtsgeldes erneut für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt. Die Bundeskanzlerin, Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre werden auf Wunsch der Bundesregierung von der Erhöhung der Bezüge ausgenommen.

• Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Feb-ruar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Aner-kennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.

• In zweiter und dritter Lesung wollen wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes verabschieden, mit dem durch spür-bare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individuelle Bil-dungsfinanzierung weiterentwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um zwei Prozent angehoben, die Freibeträge um drei Prozent. Auch wird die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung verbessert. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beizutragen.

• Das in zweiter und dritte Lesung anstehende Gesetz zur Änderung kranken-versicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften sieht die Verlängerung der befristeten Übergangsregelung zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2011 vor. Zudem erfolgen einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und Klarstellungen. Zudem werden berufszulassungsrechtliche Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.

• Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes werden Unklarheiten bei der SED-Opferentschädigung beseitigt und punktuelle Verbesserungen vorgenommen. So wird etwa durch Änderungen bei der Feststellung der Bedürftigkeit die Be-nachteiligung von Anspruchsberechtigten mit Kindern für die Opferrente für politisch Verfolgte in der SBZ/DDR beseitigt.

• In erster Lesung beraten wir das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz, das verschiedene Rege-lungen enthält, die in jeweils spezifischer Weise zur Sicherung oder zur Er-schließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen sollen. Um die Auswir-kungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.

• Im Zusammenhang mit der zur Beratung anstehenden Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan urbane Mobilität ist auf die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu achten, da der vorgelegte Aktionsplan trotz anderslautender Erklärungen der Kommission auf neue legislative Maßnahmen angelegt ist.


III. Daten und Fakten

• Generationenbilanz. Nach neuen Berechnungen der Stiftung Marktwirtschaft und des Forschungszentrums Generationenverträge beläuft sich die so genannte Nachhaltigkeitslücke der Bundesrepublik Deutschland auf knapp 8 Billionen Euro bzw. 315 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Nachhaltigkeitslücke setzt sich zusammen aus der bereits heute bestehenden sichtbaren oder expliziten Staatsschuld, die rund 1,7 Billionen Euro beträgt, und der sogenannten impliziten Schuld, in der alle durch das heutige Steuer- und Abgabenniveau nicht gedeckten Leistungsversprechen, insbesondere der Sozialversicherungen, zusammengefasst werden. Sie macht heute 250 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus.
(Quelle: Stiftung Marktwirtschaft)

• Sparen hat Priorität. Beim Abbau der Staatsverschuldung setzen die Bürger aufs Sparen. Vor die Wahl gestellt, ob der Staat lieber sparen und seine Ausga-ben einschränken oder - etwa durch Steuererhöhungen - mehr Geld einnehmen sollte, entscheiden sich 73 Prozent der Bürger für größere Sparanstrengungen. Zugleich machen die Deutschen einen Mangel an Gerechtigkeit aus. 70 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse bei uns kaum oder gar nicht gerecht sind; 60 Prozent monieren, dass die Bundesrepublik den hier lebenden Menschen sehr unterschiedliche Chancen bietet; 59 Prozent kritisieren, dass es kaum oder keine Generationengerechtigkeit gibt. Auf die Frage, zu welchem Zweck der Staat ggf. Steuermehreinnahmen verwenden sollte, antworteten 63 Prozent der Befragten: höhere Bildungsausgaben. 62 Prozent der Bürger sprechen sich für den Schuldenabbau, 47 Prozent für eine Senkung der Sozialabgaben, 36 Prozent für eine Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer und 31 Prozent für eine stärkere Unterstützung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen aus.
(Quelle: Bertelsmann Stiftung und Institut für Demoskopie Allensbach)

• Teuerungsrate weitgehend stabil. Im Mai ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent gestiegen. Im März 2010 hatte die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex bei +1,1 Prozent und im April 2010 bei +1,0 Prozent gelegen. Der für die Geldpolitik wichtige Schwellenwert von 2 Prozent wird damit weiterhin deutlich unterschritten.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

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