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Meldung vom 25.02.2010

Brief aus Berlin

Zur Debatte um die Hartz-IV-Sätze:Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hat zwei Dinge deutlich gemacht. Erstens: Das entsprechende Gesetz wurde von Rot-Grün handwerklich schlecht ausgearbeitet. Und zweitens: In der Diskussion über die politischen Schlussfolgerungen ist Sorgfalt geboten.
Weder ist es angebracht, im Zusammenhang mit Fürsorge-Empfängern von spätrömischer Dekadenz zu sprechen, noch das rot-rot-grüne Schreckgespenst einer drohenden Massenverarmung an die Wand zu malen. Das Karlsruher Urteil fordert eben gerade keine pauschalen Lösungen, sondern transparente und differenzierte Regelungen. Daher muss sich die Diskussion darauf konzentrieren, wie das Arbeitslosengeld II als angemessene Grundsicherungsleistung ausgestaltet werden kann.
Grundsätzlich muss gelten, dass Erwerbstätigen mehr in der Tasche verbleibt als Empfängern von Sozialleistungen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es auch ohne eigene Anstrengungen möglich ist, auf Kosten der Steuerzahler ein bequemes Leben zu führen. Den wirklich Hilfsbedürftigen müssen wir dagegen das klare Signal geben, dass der Staat sie dabei unterstützt, wieder Beschäftigung zu finden. Hartz IV ist ein Instrument, um Menschen nach den Maßgaben des ‚Forderns’ und ‚Förderns’ in Arbeit zu bringen.
Dabei gilt es, Maß und Mitte zu wahren. Gefragt sind intelligente Lösungen, die tatsächlich Anreize zur Arbeit schaffen. Einen Beitrag könnten Veränderungen bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten leisten. Ergänzende staatliche Hilfen sind allemal besser, als wenn jemand komplett von Sozialleistungen leben muss.

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